Versicherungsschutz
Alle Kinder genießen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8a bis c SGB VII den gesetzlichen Unfallschutz
- während des Besuches in der Kindertageseinrichtung St. Raphael
- bei Veranstaltungen
- und auf dem Weg zum oder von der Einrichtung
Alle Kinder genießen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8a bis c SGB VII den gesetzlichen Unfallschutz