Versicherungsschutz

Versicherungsschutz

Alle Kinder genießen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8a bis c SGB VII den gesetzlichen Unfallschutz

  • während des Besuches in der Kindertageseinrichtung St. Raphael
  • bei Veranstaltungen
  • und auf dem Weg zum oder von der Einrichtung